Wenden Sie sich zunächst an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin, ob eine ambulante Vorsorgekur für Sie medizinisch notwendig ist.
Die Vorsorgekur kann nun schriftlich beantragt und von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Besprechen Sie sich mit Ihrem Arzt, welcher Kurort für Sie sinnvoll ist.
Die medizinischen Anwendungen im Rahmen der ambulanten Vorsorgemaßnahme werden abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils von Ihrer Krankenkasse übernommen.